Wichtige Information über neueste Rechtsprechungen in der Kfz-Versicherung
Aufgrund neuester Rechtsprechungen im Bereich der Kfz-Versicherungen ergibt sich folgender Sachverhalt:
Laut §2b Absatz 1c) AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) besteht kein Versicherungsschutz, wenn Ihr Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzt. Dies bedeutet, dass der Versicherer in einem Schadenfall, den Ihr Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis verursacht hat, die Leistungen aus der Kaskoversicherung verweigern kann, wenn Sie eine regelmäßige Kontrolle des Führerscheins nicht nachweisen können.
Um einen derartigen Nachteil im Kaskoschadenfall vermeiden zu können, empfehlen wir Ihnen, die Führerscheine Ihrer Mitarbeiter, die Firmenfahrzeuge nutzen, mindestens alle 6 Monate zu kontrollieren und entsprechend zu protokollieren. Bei Versäumnis der Kontrolle kann der Verantwortliche (Unternehmensleiter) im Falle eines Personenschadens sogar wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden!